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Abmahnung - Foto

Anwalt Abmahnung Foto München

Wird ein Foto ohne Erlaubnis des Rechteinhabers oder Fotografen auf die eigene Homepage gestellt, ist die Gefahr einer Abmahnung hoch. Bildsuchprogramme durchsuchen fortlaufend das Internet und dokumentieren die Verletzung des Urheberrechts.

Insbesondere die Kanzlei Frommer Legal aus München mahnt pro Jahr zahlreiche Unternehmen oder private Nutzer ab. Dabei vertritt Frommer Legal vor allem die Schwergewichte Corbis GmbH und Getty Images International sowie die Münchener Agentur für Food-Bilder Image Professionals GmbH. In der Regel wird zunächst auf die „unlizensierte Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung geschützten Bildmaterials“ hingewiesen und der Empfänger des Schreibens zur Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung und zur Auskunft über den zeitlichen Umfang der Nutzung aufgefordert.

Rechtsanwalt Abmahnung München - Schadensersatz

Im Anschluss an die Abgabe der Unterlassungserklärung und die Erteilung der geforderten Auskunft macht Waldorf Frommer im Namen seiner Mandantin dann einen Schadensersatzanspruch und Aufwendungsersatzansprüche geltend. Die Höhe des Schadensersatzanspruches bemisst sich an der Lizenzgebühr, welche zu zahlen wäre, wenn das Foto ordnungsgemäß erworben wird. Hinzu kommt ein Verletzerzuschlag in Höhe von 100 Prozent der Lizenzgebühr. Im Ergebnis zahlt man also doppelt so viel, wie ein redlicher Nutzer. Allerdings sind auch die Rechtsanwaltsgebühren, welche nicht selten den größten Teil der Geldforderung ausmachen, zu übernehmen. Oft beträgt die Gesamtforderung damit mehr als 2.000 Euro.

Darüber hinaus mahnen auch einige Fotografen in eigenem Namen ab, wie z. B. der Würzburger Fotograf Thomas Wolf.

„Darf ich Allianz-Arena-Fotos in sozialen Netzwerken posten?“ - Rechtsanwalt Jörg Pantke über die Problematik von Bildaufnahmen in der Allianz-Arena unter Berücksichtigung der allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen und der Hausordnung. Artikel vom 25.08.2016 in der tz

Abmahnung wegen geschütztem Foto - So reagieren Sie richtig

Bei einer Abmahnung wegen der unerlaubten Veröffentlichung eines Fotos auf der eigenen Homepage gilt:

  • Reagieren Sie besonnen und holen Sie sich Rat bei einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt
  • Stecken Sie nicht den Kopf in den Sand und hoffen Sie, dass die Angelegenheit folgenlos vorübergeht – dann entstehen in der Regel höhere Kosten
  • Zu prüfen sind etwaige Ersatzansprüche gegen Dritte, welche das Foto auf die Homepage gestellt haben (z. B. Webdesigner)
  • Geben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft ab und entfernen Sie vor der Abgabe das Foto vollständig von Ihrer Internetseite und aus den gängigen Suchmaschinen
  • In vielen Fällen ist die Geldforderung überhöht und kann erheblich reduziert werden

Wenn Sie eine Foto-Abmahnung erhalten haben, stehe ich Ihnen für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung unter 089 / 76 75 80 92 zur Verfügung.